Mit Beiträgen von:
Klaus Michael Beier; Helmut Fünfsinn; Dorit Grundmann; Dieter Hermann; Harrie Jonkman; Stefan Kersting; Anna Konrad; Arthur Kreuzer; Laura F. Kuhle; Helmut Kury; Olaf Lobermeier; Erich Marks; Gisela Mayer; Viktor Mayer-Schönberger; Grygorii Moshak; Daniela Pollich; Karla Schmitz; Christoph Schüle; Wiebke Steffen; Rainer Strobl; Jens Wagner
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der Deutschen Nationalbibliographie: detailierte bibliografische
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© Forum Verlag Godesberg GmbH, Mönchengladbach
Alle Rechte vorbehalten
Mönchengladbach 2015
Satz und Layout: Karla Schmitz, Kathrin Geiß und Isabell Becker
Coverdesign: Konstantin Megas, Mönchengladbach
Gesamtherstellung: BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt
Printed in Germany
978-3-942865-36-4 (Printausgabe)
978-3-942865-37-1 (eBook)
Der 19. Deutsche Präventionstag fand am 12. und 13. Mai 2014 in Karlsruhe unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, statt. Gut 3000 Teilnehmende und Gäste aus 29 Staaten kamen auf dem größten europäischen Kongress zur Kriminalprävention zusammen, um sich über das Schwerpunktthema „Prävention braucht Praxis, Politik und Wissenschaft“ und über nahezu alle anderen aktuellen Themen, Projekte und Programme der Kriminalprävention sowie angrenzender Präventionsbereiche zu informieren. Mehr als 250 Fachorganisationen der Kriminalprävention waren involviert und fast 300 Vorträge und Projektspots standen auf dem Programm. Unterstützt wurde der 19. Deutsche Präventionstag von über 40 Partnerorganisationen.
Dieser Dokumentationsband, der wie in den Vorjahren als Printausgabe sowie als eBook im Forum Verlag Godesberg erscheint, enthält zum einen die Schriftfassungen jener Vorträge, die sich primär mit dem Schwerpunktthema befassen. Zum andern gibt die Dokumentation einen Überblick über den gesamten Kongress und enthält das wissenschaftliche Gutachten zum Schwerpunktthema sowie die ausführliche Kongressevaluation. Weitere Dokumente zum Deutschen Präventionstag des Jahres 2014 finden sich auf der Internetseite des Kongresses (www.praeventionstag.de).
Im Namen des Deutschen Präventionstages danken wir dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die finanzielle Förderung des 19. Deutschen Präventionstages, den gastgebenden Veranstaltungspartnern, dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe, für die gewährte inhaltliche und finanzielle Unterstützung. Unser Dank gilt ebenso den ständigen Veranstaltungspartnern des Deutschen Präventionstages, dem Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (DBH), der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und dem WEISSEN RING e.V. für ihre ideelle und finanzielle Unterstützung sowie ihre aktive Mitwirkung im Programmbeirat.
Die Herausgeber danken sehr herzlich allen Autorinnen und Autoren dieses Kongressbandes für die Bereitstellung ihrer Texte. Namentlich danken wir Kathrin Geiß und Isabell Becker für die Texterfassung und Gestaltung dieses Sammelbandes, Karla Schmitz für die Endredaktion sowie Carl Werner Wendland für die verlegerische Betreuung.
Erich Marks und Wiebke Steffen
zum Beitrag von Gisela Mayer,
Gewaltprävention – zur Praxis einer Theorie, S. 363-377:
Die Seiten 364-370 sind der umfassenden und systematischen Darstellung von Günther Gugel entnommen.
Günther Gugel:
Gewalt und Gewaltprävention. Grundfragen, Grundlagen, Ansätze und Handlungsfelder von Gewaltprävention. Tübingen, Institut für Friedenspädagogik 2006, S.13-60
sowie
S. 281ff Online im Volltext unter:
http://www.friedenspaedagogik.de/themen/gewaltpraevention_grundlagen/gewalt_und_gewaltpraevention_buch
12. und 13. Mai 2014 in Karlsruhe
Im letzten Vierteljahrhundert ist die Kriminalprävention in Deutschland in vielfältiger Weise etabliert und ausgebaut worden. Auf den Ebenen der Kommunen, der Länder und des Bundes ist ein neues Handlungs- und Politikfeld entstanden mit Programmen und Maßnahmen, die direkt oder indirekt darauf gerichtet sind, Kriminalität zu verhindern, zu vermindern bzw. zumindest hinsichtlich ihrer Folgen zu verringern sowie das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu verbessern.
Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vernetzt, interdisziplinär, Ressorts und Institutionen übergreifend umgesetzt werden muss, braucht Kriminalprävention das aktive Zusammenwirken vieler gesellschaftlicher Kräfte und Disziplinen in ihren drei zentralen Arbeitsfeldern: Der Präventionspraxis, der Präventionspolitik und der Präventionswissenschaft.
Deshalb hat der 19. Deutsche Präventionstag die Aufgaben dieser Arbeitsfelder in der und für die Kriminalprävention mit der Forderung „Prävention braucht Praxis, Politik und Wissenschaft“ zu seinem Schwerpunktthema gemacht und ein wissenschaftliches Gutachten dazu erstellen lassen, das vor allem auf diese Fragen eingeht: Ob und wie weit die drei Arbeitsfelder ihre Aufgaben umgesetzt haben; welche Herausforderungen dabei zu bewältigen waren und sind; welche Folgerungen daraus zu ziehen und welche Forderungen zu stellen sind, um Kriminalprävention durch die und mit den drei Arbeitsfeldern weiter zu entwickeln, zu etablieren sowie stärker systematisch auszurichten.
Auf der Basis des Gutachtens von Dr. Wiebke Steffen „Kriminalprävention braucht Präventionspraxis, Präventionspolitik und Präventionswissenschaft“ geben der Deutsche Präventionstag und seine Veranstaltungspartner Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Land Baden-Württemberg, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stadt Karlsruhe, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), WEISSER RING e.V. diese „Karlsruher Erklärung“ ab.
Kriminalprävention: Herausforderungen des neuen Handlungs- und Politikfeldes
Im letzten Vierteljahrhundert ist die Kriminalprävention in vielfältiger Weise ausgebaut und etabliert worden. Im Zuge dieser Entwicklung kamen zu den bekannten, originären Präventions-Akteuren Polizei und Justiz weitere Akteure wie Schule, Kinderund Jugendhilfe sowie zivilgesellschaftliche Organisationen hinzu. Auf allen Ebenen – lokal, regional, national, international – wurden Kooperationsgremien eingerichtet, um dem Verständnis von Kriminalprävention als einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die eine Akteure und Institutionen übergreifende Kooperation erfordert, gerecht zu werden.
Kriminalprävention ist im Vergleich zur strafrechtlichen Repression inhaltlich vorrangig und zeitlich vorgängig: Auch unter dem Aspekt des Schutzes der Bevölkerung vor Kriminalität (Opferschutz) und der Verbesserung des Sicherheitsgefühls ist es sinnvoller, Straftaten gar nicht erst entstehen zu lassen, als sie später verfolgen zu müssen. Auch eine noch so erfolgreiche Strafverfolgung kann die entstandenen Schäden nicht wieder gut und schon gar nicht ungeschehen machen.
Der Leitgedanke des Vorrangs der Prävention vor der Repression ist zwar kriminalpolitisch im Grundsatz unbestritten, hat aber noch nicht auf allen Ebenen gleichermaßen dazu geführt, dass auch die erforderlichen (rechtlichen) Rahmenbedingungen geschaffen und die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, geschweige denn, dass Gesetze, Maßnahmen, institutionelle Einrichtungen und organisatorische Vorkehrungen konkret auf Prävention hin ausgerichtet werden. Insbesondere auf der Bundesebene ist es hier bei sehr allgemeinen Überlegungen und bekenntnishaft vorgetragenen Überzeugungen geblieben.
Der Deutsche Präventionstag fordert gerade vor dem Hintergrund einer insgesamt günstigen Kriminalitätsentwicklung alle Ebenen und Akteure der Kriminalprävention dazu auf, mit ihren kriminalpräventiven Anstrengungen nicht nachzulassen, sondern sie, wo immer möglich, noch zu verstärken.
Auf der lokalen/kommunalen Ebene hat sich das Konzept der kommunalen Kriminalprävention positiv auf die Entwicklung der Kriminalprävention ausgewirkt. Der Ansatz, gegen Kriminalität und Kriminalitätsfurcht in gemeinsamer Verantwortung, ressortübergreifend und in institutionalisierter Form vorzugehen und dort zu verhindern, wo sie entsteht und begünstigt wird, hat sich bewährt. Auf diese Form der Komplexitätsbewältigung, kann nicht mehr verzichtet werden. Allerdings sind auch Defizite, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen nicht zu verkennen. Trotz ihrer langjährigen Existenz bietet die Praxis der kommunalen Kriminalprävention also noch viel Optimierungspotenzial.
Der Deutsche Präventionstag hält das Konzept der kommunalen Kriminalprävention nach wie vor für „eine Idee von bestechender Vernünftigkeit“ und fordert die Politik auf, entsprechende Gremien flächendeckend einzurichten. Zu prüfen ist die Weiterentwicklung der kommunalen Kriminalprävention in Richtung einer institutionalisierten kommunalen Sicherheitspolitik, etwa durch die Einrichtung von „Stabsstellen für Kriminalprävention“ in den jeweiligen Kommunen, Kreisen und Regionen.
Wegen der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen ist deren finanzielle Ausstattung deutlich zu verbessern, damit sie ihren kriminalpräventiven Verpflichtungen im erforderlichen Maße nachkommen können und damit auch die anderen Akteure auf kommunaler Ebene ihre hervorragenden und unentbehrlichen Aufgaben in der Kriminalprävention nicht nur weiterhin wahrnehmen, sondern möglichst noch ausbauen können.
Auch auf der Ebene der Länder sind Kooperationsgremien eingerichtet worden, um dem Verständnis von Kriminalprävention als einer gesamtgesellschaftlichen, ressortübergreifenden und interdisziplinären Aufgabe gerecht zu werden: Landespräventionsräte oder vergleichbare Gremien gibt es in fast allen Ländern, allerdings in sehr unterschiedlicher organisatorischer, personeller und finanzieller Ausstattung. Als Beratungsorgane der jeweiligen Landesregierungen mit den Zielsetzungen der Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens und der Verbesserung des Sicherheitsgefühls sind sie ebenso unverzichtbar wie bei der Unterstützung der kommunalen Ebene durch Sachverstand und Expertise, durch die Einrichtung von Gremien- und Projektdatenbanken, durch Angebote für Qualifizierungen und Weiterbildungen und nicht zuletzt durch die Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch.
Der Deutsche Präventionstag fordert, Landespräventionsräte nicht nur in allen Ländern einzurichten, sondern diese dann auch organisatorisch, personell wie finanziell angemessen auszustatten. Die Anbindung der Räte an die Regierungen und nicht an ein fachspezifisches Ministerium sollte ebenso geprüft werden wie die Schaffung einer „Stabsstelle für Kriminalprävention“ auf Landesebene. Durch diese Maßnahmen kann auf Länderebene die anzustrebende Weiterentwicklung der Kriminalprävention zu einer systematischen Präventionsstrategie bzw. Präventionspolitik ausgewiesen und unterstützt werden.
Anders als in vielen Kommunen und den meisten Ländern hat auf Bundesebene die von Wissenschaft und Praxis geforderte verstärkte Hinwendung der Politik zu Kriminalprävention und deren nachhaltigem Ausbau nicht stattgefunden.
Im Gegenteil: Die Kriminalpolitik bleibt auf Bundesebene nicht nur bei ihren strafrechtlichen Reaktionsmustern, sie verschärft sie sogar noch.
Der Deutsche Präventionstag fordert nachdrücklich die schon lange überfällige Kurskorrektur der Kriminalpolitik hin zu Kriminalprävention und weg von einer sich lediglich repressiver Mittel bedienenden Kriminalpolitik nach dem Motto „more of the same“. Diese Kurskorrektur hin zu Kriminalprävention als einer alternativen, nicht punitiven Antwort auf die Herausforderung, Kriminalität zu verhindern und das Sicherheitsgefühl zu verbessern, stellt sich ausdrücklich dem herrschenden Trend der Kriminalpolitik entgegen, ein kontrollorientiertes Präventionsstrafrecht zu schaffen, das den Präventionsstaat (be)fördert, zu dem sich Deutschland schon seit einigen Jahren verändert (siehe dazu auch die Münchener Erklärung des 17. Deutschen Präventionstages).
Um diese Kurskorrektur zu unterstützen und zu verdeutlichen, hält der Deutsche Präventionstag die Schaffung eines organisatorisch, personell wie finanziell zumindest ausreichend ausgestatteten „Nationalen Zentrums für Kriminalprävention“ für dringend erforderlich, ggf. durch den Ausbau der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) zu einem solchen Zentrum sowie unter Einbeziehung der Expertise maßgeblicher Institutionen und Forschungseinrichtungen. Zu nennen sind hier bspw. Bund-Länder-finanzierte Einrichtungen wie die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) und das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Dieses Zentrum sollte nicht an ein Ministerium angebunden werden, sondern an das Bundeskanzleramt.
Auf allen Ebenen ist zu prüfen, wie der Vorschlag des renommierten kanadischen Kriminologen Irvin Waller realisiert werden kann, 5% der aktuellen Ausgaben für die Reaktion auf Kriminalität – durch Polizei, Justiz und Strafvollzug – in effektive Kriminalprävention zu investieren.
Kriminalprävention muss evidenzbasiert erfolgen: Herausforderungen für Praxis, Politik und Wissenschaft
Kriminalprävention muss evidenzbasiert erfolgen, also auf der Grundlage theoretischer wie empirischer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das gilt nicht nur für die Präventionspraxis, sondern auch für die Präventionspolitik. Dieses Wissen ist auch von der Kriminologie als der dafür relevanten interdisziplinären Bezugswissenschaft und den anderen relevanten Disziplinen wie der Psychologie, der Soziologie, der Erziehungswissenschaft, der Ökonomie erarbeitet und Praxis wie Politik zur Verfügung gestellt worden.
Während für die Präventionspraxis die Bedeutung einer wissenschaftlich-empirischen Erdung von Projekten und Programmen der Kriminalprävention in den vergangenen zwei Jahrzehnten kontinuierlich an Bedeutung gewonnen hat, scheint sich die Kriminalpolitik gegenüber empirischen Befunden taub zu stellen. Das gilt zumindest für die Kriminalpolitik auf Bundesebene, deren Trends und Vorgehensweisen Ergebnisse der wissenschaftlich-kriminologischen Forschung nicht erkennbar aufgreifen. Auch die beiden von den jeweiligen Bundesregierungen in Auftrag gegebenen und vorgelegten Periodischen Sicherheitsberichte hatten und haben auf die Kriminalpolitik in Deutschland praktisch keinen Einfluss. Auf Bundesebene kann von einer wissensbasierten Kriminalpolitik noch keine Rede sein.
Der Deutsche Präventionstag begrüßt die zunehmende wissenschaftliche Fundierung der praktischen Präventionsarbeit, insbesondere die inzwischen häufigere und selbstverständlichere wissenschaftliche Begleitung und Überprüfung der Planung, Durchführung und Wirkung von Präventionsmaßnahmen und –programmen (Implementation und Evaluation). Er fordert Wissenschaft und Praxis dazu auf, auf diesem Weg der Zusammenarbeit weiter zu gehen, auch hinsichtlich der Qualifizierung, der Aus- und Weiterbildung und des Aufbaus von Informationssystemen und Datenbanken.
Der Deutsche Präventionstag weist nachdrücklich darauf hin, dass eine rationale Kriminalpolitik von einer soliden empirischen Grundlage ausgehen muss. Dieses Wissen ist längst erarbeitet und vorhanden. Die dringend erforderliche verstärkte Hinwendung zu Kriminalprävention und ihr nachhaltiger Ausbau insbesondere auf Bundesebene darf nicht daran scheitern, dass sich die Kriminalpolitik gegenüber dem diese Kurskorrektur stützenden und einfordernden theorie- und empiriefundiertem Wissen weiterhin taub stellt.
Der Deutsche Präventionstag hält die Erstellung – wirklich – Periodischer Sicherheitsberichte auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung oder eines Beschlusses des Deutschen Bundestages für dringend erforderlich. Diese Berichte sollten regelmäßig, etwa in jeder Legislaturperiode, von einem interdisziplinär zusammengesetzten wissenschaftlichen Gremium erstellt werden.
An der Erarbeitung des Wissens darüber, was wirkt oder eben auch nicht wirkt, was kriminalpräventiv sinnvoll oder unsinnig ist, waren und sind viele wissenschaftliche Disziplinen beteiligt, insbesondere jedoch die Kriminologie, die aber in ihrer Existenz an den deutschen Universitäten gefährdet ist.
Da dies Auswirkungen auf die Kriminalprävention haben kann, fordert der Deutsche Präventionstag, an den Universitäten die Lehre insbesondere in den soziologischen und juristischen Fakultäten zu intensivieren und die diversen kriminologischen Aktivitäten durch den Aufbau fachübergreifender kriminologischer Zentren zu bündeln, zu koordinieren und damit voranzutreiben. Insbesondere sollte aber die möglicherweise zu enge Anbindung der Kriminologie an das Strafrecht aufgegeben und die Kriminologie als unabhängige Sozialwissenschaft etabliert werden. Eine gut aufgestellte Kriminologie ist eine notwendige, wenn auch keine hinreichende Voraussetzung für die Umsetzung der Forderung nach einer interdisziplinär arbeitenden Präventionswissenschaft – in Entsprechung zu einer ressortübergreifenden Präventionspraxis und Präventionspolitik.
Der Deutsche Präventionstag begrüßt die 2012 an der Universität Tübingen eingerichtete Stiftungsprofessur „Kriminalprävention und Risikomanagement“. Auch um der Kriminalprävention im Forschungsspektrum der Kriminologie und anderer Disziplinen das nötige Gewicht zu verleihen, ist dringend zu fordern, diesen Lehrstuhl über das Jahr 2017 hinaus zu finanzieren und auf Dauer zu erhalten.
Zum Verständnis von sowie den Anforderungen an Kriminalprävention, ihre Leistungsmöglichkeiten und ihre schon erbrachten Leistungen verweist der 19. Deutsche Präventionstag auf die Verhandlungen des 12., 13., 14., 15., 16., 17. und 18. Deutschen Präventionstage sowie die Forderungen und Appelle der jeweiligen Erklärungen.
Karlsruhe, 13. Mai 2014
Seit 1995 verfolgen die jährlich stattfindenden Deutschen Präventionstage das Ziel, Kriminalprävention ressortübergreifend, interdisziplinär und in einem breiten gesellschaftlichen Rahmen darzustellen, zu erörtern und zu stärken. Diese zusammenfassende Gesamtdarstellung will einen Überblick über die Struktur und die vielfältigen Themen, Sektionen und Foren des 19. Deutschen Präventionstages geben, der am 12. und 13. Mai 2014 im Kongresszentrum Karlsruhe stattfand.
Das Selbstverständnis und die Rahmenziele sind kongressübergreifend in einem Leitbild formuliert: Der Deutsche Präventionstag wurde 1995 als nationaler jährlicher Kongress speziell für das Arbeitsfeld der Kriminalprävention begründet. Von Beginn an war es das Ziel, Kriminalprävention ressortübergreifend, interdisziplinär und in einem breiten gesellschaftlichen Rahmen darzustellen und zu stärken. Nach und nach hat sich der Deutsche Präventionstag auch für Institutionen, Projekte, Methoden, Fragestellungen und Erkenntnisse aus anderen Arbeitsfeldern der Prävention geöffnet, die bereits in mehr oder weniger direkten Arbeitszusammenhängen stehen. Neben der weiterhin zentral behandelten Kriminalprävention reicht das erweiterte Spektrum des Kongresses von der Suchtprävention oder der Verkehrsprävention bis hin zu den verschiedenen Präventionsbereichen im Gesundheitswesen.
Der Kongress wendet sich insbesondere an Verantwortungsträger der Prävention aus Behörden, Gemeinden, Städten und Kreisen, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz, Kirchen, Medien, Politik, Polizei, Präventionsgremien, Projekten, Schulen, Sport, Vereinigungen und Verbänden, Wissenschaft, etc..
Der Deutsche Präventionstag will als jährlich stattfindender nationaler Kongress:
Zur Vorbereitung eines jeden Präventionstages wird ein Programmbeirat1 gebildet, in dem der Veranstalter sowie die gastgebenden und ständigen Veranstaltungspartner repräsentiert sind. Der Programmbeirat ist zuständig für inhaltliche Gestaltungsfragen des jeweilig anstehenden Kongresses sowie für Ausblicke und erste Vorplanungen künftiger Kongresse.
Der - wie in den Vorjahren veröffentlichte - Aufruf zur Einreichung von Vortragsthemen wurde wiederum sehr positiv aufgenommen und ergab eine große Zahl von Vorschlägen und Bewerbungen, die die Zahl der limitierten Vortragseinheiten in den verschiedenen Foren erneut deutlich überstieg.
Das Engagement und die Verbundenheit der DPT-Partner sind ein zentraler Baustein für das Gelingen des Kongresses. Allen beteiligten Entscheidungsträgern und Repräsentanten der DPT-Partner sei besonders herzlich für ihr Engagement gedankt. Insgesamt 34 Organisationen und Institutionen haben sich in unterschiedlichen Formen und vielfältigen Rollen ausdrücklich als offizielle Partner des 19. Deutschen Präventionstages mit ihrem Logo, ihrem guten Namen sowie personellen und finanziellen Ressourcen eingebracht. Ein ebenso herzlicher Dank gilt erneut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie weiteren Bundesministerien und nachgeordneten Behörden für die Förderung des 19. Deutschen Präventionstages. Im Einzelnen waren beteiligt:
Montag, 12. Mai 2014 – 11:00 bis 12:30 Uhr
Erich Marks
Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin, in Vertretung für Manuela Schwesig
Dr. Frank Mentrup
Reinhold Gall
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner
Dr. Wiebke Steffen
Prof. Dr. Manuel Eisner
Landespolizeiorchester Baden-Württemberg
Cabuwazi Kinder- und Jugendzirkus
Dance Vision Karlsruhe - Trainershow
Abendempfang
des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe für die Teilnehmenden des 19. Deutschen Präventionstages am Montag, 12. Mai 2014 ab 18:00 Uhr - Gartenhalle
Abschlussplenum
Dienstag, 13. Mai 2014 – 15:15 bis 16:15 Uhr
„Karlsruher Erklärung“ des Deutschen Präventionstages
Abschluss-Statement
Big Data – Chancen und Risiken in der Prävention
Ausblick und Verabschiedung
Polizeimusikkorps Karlsruhe
Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier, Charité - Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Manuel Eisner, University of Cambridge
Prof. Dr. Andreas Beelmann, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Andreas Mayer, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart
Dr. Harrie Jonkman, Verwey-Jonker Institute, Utrecht
Klaus Michael Böhm, Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V., Karlsruhe
Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer, Justus-Liebig-Universität Gießen / WEISSER RING e. V., FB Vorbeugung, Mainz
Dr. Thomas Hackner in Vertretung für Antje Niewisch-Lennartz, Niedersächsische Justizministerin, Hannover
Prof. Dr. Dieter Rössner, Tübingen
Gisela Mayer, Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden
Prof. Dr. Christian Grafl, Universität Wien
Hansjörg Schlechter, Neustart Österreich, Wien
Stefanie Amann, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln Christiane Firnges, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln
Rita Salgmann, Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover
Christian Horn, Polizei Berlin
Eva Kiefer, Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Frankfurt/Main
Michaela Goecke, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln Prof. Dr. Elisabeth Pott, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln
Stefanie Ferdinand, Heidelberg
Reiner Greulich, Sicheres Heidelberg e.V.
Günther Bubenitschek, Prävention Rhein-Neckar e.V., Heidelberg Dr. Melanie Wegel, Universität Zürich / Kommunale Kriminalprävention Rhein-Neckar e.V., Zürich
Jörg Bässmann, Bundeskriminalamt, Wiesbaden
Dierk Marckwardt, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Stuttgart Dr. Volkhard Schindler, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart
Thomas Vollmer, Eidgenössisches Departement des Inneren, Bern
Dr. Stefan Kersting, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Daniela Pollich, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Prof. Dr. Thomas Görgen, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Sandra Kotlenga, Zoom - Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V., Göttingen
Benjamin Kraus, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Sabine Nowak, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Daniel Wagner, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Michael Isselmann, Bundesstadt Bonn Sabine Kaldun, barrio novo., Gelsenkirchen
Detlev Schürmann, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn
Dr. Frauke Zahradnik, Stadt Karlsruhe - Kinderbüro / Frühe Hilfen
Susanne Gremmler, Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover
Mario Jansen, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover/Landesunfallkasse Niedersachsen
Prof. Dr. Friederike Eyssel, Universität Bielefeld
Dr. Susanne Heynen, Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde
Dr. Cheonhyun Lee, Korean Institute of Criminology (KIC), SEOUL
Hark-Mo Daniel Park, Korean Institute of Criminology (KIC), SEOUL
Lisa Hempel, Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover
Patrick Neumann, Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover
Dr. Björn Weiße, Stadt Karlsruhe, Ordnungsamt
Frank Dieter Stolt, Initiative Schutz vor Kriminalität e.V., Mannheim
Udo Behrendes, Polizeipräsidium Köln
Daniela Hunold, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
Dr. Dietrich Oberwittler, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
Anina Schwarzenbach, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
Prof. Dr. Martin U. Schuhmann, Universitätsklinikum Tübingen
Carlo Fabian, Fachhochschule Nordwestschweiz, Basel
Nadine Käser, Fachhochschule Nordwestschweiz, Basel
Heidrun Mayer, Papilio e.V., Augsburg
Prof. Dr. Herbert Scheithauer, Freie Universität Berlin
Necati Benli, Hessisches Landeskriminalamt, Wiesbaden
Jürgen Schmatz, Polizeipräsidium Südosthessen, Offenbach am Main
Tina Budavari, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln
Petra Söchting, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln
Prof. Dr. Andreas Beelmann, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Frederick Groeger-Roth, Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover
Wolfgang Kahl, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn
Christine Liermann, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn
Erich Marks, Deutscher Präventionstag, Hannover
Franz Horst Wimmer, Buchautor und Kriminalbeamter, Fürth
Hannah Hartenberg, Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter
Sybille Oetliker, Schweizerischer Städteverband, Bern Dr. Tillmann Schulze, Ernst Basler + Partner AG, Zollikon
Dr. Norbert Taubken, Initiative RESPE©T COPYRIGHTS, Berlin
Matthias Wolf, Initiative RESPE©T COPYRIGHTS, Berlin
Donald van der Laan, SDNA Technology GmbH, Schriesheim
Tobias Vogel, SDNA Technology GmbH, Schriesheim
Dr. Magdolna Jávorszkiné Molnár, Polizeipräsidium Somogy (Ungarn), Kaposvár
Prof. Dr. Dieter Hermann, Universität Heidelberg / WEISSER RING e. V., FB Vorbeugung
Ralf Eck, Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB, Karlsruhe
Dr. Sebastian Höhn, Universität Freiburg, Zentrum für Sicherheit und Gesellschaft Erik Krempel, Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB, Karlsruhe
Sebastian Sperber, European Forum for Urban Security (EFUS), Paris
Maurice Illi, Stadt Luzern
Dr. Helmut Fünfsinn, Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, Wiesbaden
Monica Perez-Olea, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Berlin
Sabine Wenz, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Berlin
Prof. Dr. Dr. Helmut Kury, Universität Freiburg
Prof. Dr. Niels Habermann, SRH Hochschule Heidelberg
Doris Becker, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Jakarta 10310
Johanna Beate Wysluch, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Eschborn
Walter Staufer, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn
Martin Langebach, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn Jan Raabe, Argumente & Kultur gegen Rechts e.V., Bielefeld
Dr. Paula Bleckmann, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover
Prof. Dr. Dr. Klaus Jantke, Fraunhofer IDMT, Erfurt
Daniel Seitz, mediale pfade - Agentur für Medienbildung, Berlin
Jutta Croll, Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ), Berlin Hajo von Gottberg, Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V., Berlin
Alexandra Sann, Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Elisabeth Helming, Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Bernd Holthusen, Deutsches Jugendinstitut e. V., München Dr. Sabrina Hoops, Deutsches Jugendinstitut e. V., München Carina Seidl, Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Martina Liebe, Bayerischer Jugendring, München
Martina Reinhardt, Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Erfurt
Prof. Dr. Peter Rieker, Universität Zürich
Rita Salgmann, Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover
Dr. Ursula Bischoff, Deutsches Jugendinstitut e. V., Halle
Frank König, Deutsches Jugendinstitut e. V., Halle
Eva Zimmermann, Deutsches Jugendinstitut e. V., Halle
Dr. Nora Gaupp, Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Dr. Birgit Reißig, Deutsches Jugendinstitut e. V., Halle
Gerhard Klotter, Landespolizeipräsident Baden-Württemberg, Stuttgart
Martin Schatz, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Detlef Werner, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Belinda Hoffmann, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Uwe Stürmer, Polizeipräsidium Konstanz, Friedrichshafen
Beate Bube, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart
Andreas Renner, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Rüdiger Schilling, Polizeipräsidium Karlsruhe
Andreas Renner, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Claudia Rohde, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts, Wiesbaden
Dr. Herbert O. Zinell, Ministerialdirektor im Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Silvija Höger, Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB, Karlsruhe
Kai Jendrian, KA-IT-Si/Secorvo Security Consulting GmbH, Karlsruhe Jörg Völker, KA-IT-Si/Secorvo Security Consulting GmbH, Karlsruhe
Uwe Leest, Bündnis gegen Cybermobbing e.V., Karlsruhe
Sorina Lungu, www.juuuport.de, Köln
Karin Wunder, Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), Köln
Uli Gilles, Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg
Julia von Weiler, Innocence in Danger e.V., Berlin
Stephan Kessler, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Tamara Högler, CyberForum e.V., Karlsruhe
Peter Vahrenhorst, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Melissa Hathaway, Belfer Center for Science and International Affairs, Cambridge, MA 02138
David E. Stucki, Stark County Ohio Family Court, Brewster, OH 44613
Patricia M. Martin, Circuit Court of Cook County, Chicago, Il 60612
Richard Ross, University of California, Santa Barbara, Santa Barbara, CA 93109
Petra Guder, Glen Mills Academie Deutschland e. V., Lübbecke
Prof. Dr. Rita Haverkamp, Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Dr. Dina Hummelsheim, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
Dr. Dietrich Oberwittler, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
Julian Pritsch, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg im Breisgau
Christoph Birkel, Bundeskriminalamt, Wiesbaden
Nathalie Guzy, Bundeskriminalamt, Wiesbaden
Peter Zoche, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe
Wolfgang Wirth, Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Peter Reckling, DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Köln
Daniela Kundt, Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendhilfe im Strafverfahren der DVJJ, Heilbronn
Oliver Kaiser, Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg, Stuttgart
Stephan Volp, Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden
Veranstaltung von spielbar.de der bpb mit Partnern
Natalia Calmicova, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart
Dr. Frank Donath, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart
Markus Kaiser, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart
Dr. Benno Köpfer, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart
Kristin Adamaszek, Stiftung Pro Kind, Bremen
Michael Hahn, Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Köln
Till Hoffmann, Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Köln
Hannah Hartenberg, Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter
Michael Breitschwerdt, Kooperationsnetzwerk zum Konzept MIT-EIN-ANDER in
Kita und Schule, Neuruppin
Stephan Grün-Fischer, Universitätsstadt Marburg
Regina Linda, Universitätsstadt Marburg
Waltraud Lorenz, Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Prof. Dr. Dr. Friedrich Lösel, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
Johannes Maaser, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Ulrich Wagner, Philipps-Universität Marburg