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Persönlichkeitsrechtliche Grenzen der satirischen Bildbearbeitung


Persönlichkeitsrechtliche Grenzen der satirischen Bildbearbeitung


1. Aufl.

von: Michel Ennens

43,00 €

Verlag: Igel Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 06.03.2009
ISBN/EAN: 9783868153163
Sprache: deutsch

Dieses eBook enthält ein Wasserzeichen.

Beschreibungen

Karikaturen und Fotomontagen sind allgegenwartig. Sei es beim Durchblattern von Tageszeitungen oder Zeitschriften, beim Fernsehen oder bei der Suche nach bestimmten Personen im Internet. Immer wieder fallt der Blick auf ein Bildnis, das die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich zieht. Dabei sind der Allgemeinheit besonders solche Bildnisse am liebsten, die komisch wirken, abfallig erscheinen oder zum Nachdenken anregen. In jungerer Zeit ist selbst bei den als serios geltenden Fernsehnachrichten das Thema des Tages in einer Fotokollage im Hintergrund dargestellt. So sah man beispielsweise in jungster Vergangenheit eine Fotomontage von Gerhard Schroder, dem ehemaligen Bundeskanzler, wie dieser auf einem Olfass sitzt und Geldscheine in der Hand halt. Diese Art der bildlichen Unterstutzung quasi-journalistischer Beitrage ist heutzutage kaum noch wegzudenken. Aus der Sicht der Macher und der Sicht derer, die sie veroffentlichen, stellen diese Arten der Auflockerung eine Notwendigkeit dar. Denn die immer starker zunehmende Anzahl an Zeitungen, Magazinen und Fernsehsendern zwingen die Redaktionen zur Individualitat und Differenzierung, denn durch einen bloen Tatsachenbericht ist eine Unterscheidung kaum moglich. Doch steckt haufig hinter der vordergrundigen, zum Lachen anregenden Darstellung, die Ruge vermeintlicher gesellschaftlicher, politischer oder ethnischer Missstande, deren Anprangerung in ironischer Weise verbildlicht wird. Somit stellt sich die Frage, welche Freiheiten die Macher von Satire haben und wo diese Freiheiten ihre Grenzen finden. Ist es beispielsweise erlaubt, Personen vor dem Hintergrund der Satire zu beleidigen, blo zu stellen, zu veralbern oder uberhaupt abzubilden? Muss jemand, der in der Offentlichkeit steht, alles hinnehmen oder kann er sich wirksam gegen jede Art der Abbildung wehren? Wenn nicht gegen jede, gegen welche Darstellung steht ihm dann Schutz zu? Nicht selten sind Streitigkeiten uber die Zulassigkeit von Karikaturen und Fotomontagen Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dabei ist die Frage nach der Zulassigkeit rechtlich keinesfalls so eindeutig wie gemeinhin angenommen. Nicht selten durchlaufen derartige Entscheidungen alle Instanzen und munden gerade in letzter Zeit immer ofter in einer Verfassungsbeschwerde. Daraus ist ersichtlich, dass das Problem der Karikaturen kein rein zivilrechtliches ist. Denn die Interessen der Abgebildeten und die Interessen der veroffentlichenden Medien sind bereits im Grundgesetz verankert. So stellt beispielsweise die Wurde des Menschen und die freie Entfaltung der Personlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein grundrechtlich geschutztes Gut dar, dessen Achtung Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Doch auch die Freiheit der Meinungsauerung, sowie die Freiheit der Presse und der Kunst sind grundrechtlich garantierte Freiheiten (Art. 5 GG). Fraglich erscheint daher immer wieder, wie diese Grundrechte, auf die sich jede Seite beruft, im Verhaltnis zueinander zu gewichten sind, bzw. welchem Recht im jeweiligen Einzelfall der Vorrang gebuhrt. Folglich gilt es zu klaren, wo das Personlichkeitsrecht dem Freiraum der satirischen Bildbearbeitung Grenzen aufzeigen kann.

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